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Geringfügige Löhne sollen von AHV-Pflicht befreit werden

Die AHV-Beitragspflicht soll künftig erst für Erwerbseinkommen ab 3000 Franken pro Jahr gelten, um den Bürokratieaufwand zu senken.
Daniela Fritz
Bei geringfügig Beschäftigten soll der Bürokratieaufwand für Arbeitgeber sinken.
Auf jeden verdienten Franken sind heute Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungen sowie Lohnsteuerabzüge fällig.

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