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Fünf freie Tage für pflegende Angehörige

Die EU-Richtlinie, die Liechtenstein zur Einführung einer bezahlten Eltern- und Vaterschaftszeit verpflichtet, schreibt auch eine Betreuungszeit von fünf Tagen pro Jahr für pflegende Angehörige vor. Eine Vergütung ist dafür allerdings nicht vorgesehen.
Daniela Fritz
Faktisch übernehmen meist Frauen die Pflege von Angehörigen. Ein Betreuungsurlaub, allerdings unbezahlt, soll die Vereinbarkeit mit dem Beruf erhöhen und Anreize auch für Männer schaffen.
Der Winter naht und viele Eltern wissen, was das bedeutet: Jederzeit kann das Kind krank werden und jeden noch so guten Betreuungsplan über den Haufen werfen.

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