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Betrug zahlt sich für Betriebsleiter nicht aus

Der Angeklagte hat nicht nur seinen Chef hinters Licht geführt und den Gartenbaubetrieb um über 160 000 Franken gebracht.
Julia Kaufmann
Für die Bestellung von Pflanzen bei der deutschen Baumschule hat der Angeklagte mehr als 8000 Franken Provision erhalten.
Nach langer Zeit konnte das Kriminalgericht am Donnerstag doch noch einen Fall zum Abschluss bringen – zumindest vorerst, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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