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Sechs Monate Bewährung wegen Nazi-Tattoo

Im Prozess um ein öffentlich in einem deutschen Schwimmbad gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Tattoo an sich ist nicht strafbar, sondern das Zeigen in der Öffentlichkeit.
Dieses Tattoo war in einem Bad in Oranienburg aufgefallen - der Träger steht nun vor Gericht.
Dieses Tattoo war in einem Bad in Oranienburg aufgefallen - der Träger steht nun vor Gericht.
Der 27-jährige Funktionär der rechtsextremen Partei NPD hatte am Dienstag über seinen Anwalt zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" in einem Schwimmbad ...

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