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Also doch: "Happy Birthday" gehört allen

Das Urheberrecht für das Geburtstagslied "Happy Birthday to You" ist ungültig. Das entschied ein Bundesgericht in Los Angeles am Dienstag. Das Lied sei Allgemeingut, urteilte Richter George King. Das Urteil ist eine Niederlage für den Konzern Warner Music Group.
Das undatierte Handout der University of Kentucky zeigt ein Notenblatt des Kindergartenliedes "Good Morning To All" von Mildred Hill. Aus diesem Lied wurde das Geburtstagslied "Happy Birthday To You" (dpa/University of Louisville).
Das undatierte Handout der University of Kentucky zeigt ein Notenblatt des Kindergartenliedes "Good Morning To All" von Mildred Hill. Aus diesem Lied wurde das Geburtstagslied "Happy Birthday To You" (dpa/University of Louisville).
Das Gericht urteilte, dass Warner/Chappell Music kein gültiges Urheberrecht an dem Lied besitze. Der Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert.

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