Fünf Jahre Haft für Schweizer Priester
In erster Instanz war der Mann freigesprochen worden. Er hatte stets seine Unschuld beteuert. Am Mittwoch erschien er aus medizinischen Gründen nicht vor Gericht. Sein Anwalt sagte, der Angeklagte habe sich am Vorabend unwohl gefühlt und sei in ein Spital gebracht worden.
Die Berufungsrichter folgten bei ihrem Urteil der Anklage durch den Staatsanwalt. Dieser hatte einen Schuldspruch und eine fünfjährige Haftstrafe teils auf Bewährung gefordert.
Der Priester hatte gemäss der Richter einen unter 16-jährigen Knaben sexuell missbraucht, als er zwischen 2010 und 2011 im Internat der ultrakonservativen Priesterbruderschaft Pius X in Brüssel tätig war. Das Opfer und dessen Eltern waren Zivilkläger vor Gericht. Im Gegensatz dazu wurde der Angeklagte in zwei weiteren Fällen mit Knaben aus dem Internat aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Der Priester war bereits in der Schweiz der Pädophilie verdächtigt worden. 2006 wurde er von einem Kirchengericht freigesprochen. Ihm wurde jedoch der Kontakt mit Kindern für zehn Jahre verboten. (sda/blg)
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