­
­
­
­

Drittes Geschlecht in deutschem Register

Das deutsche Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen.
Das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe fordert ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister.
Das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe fordert ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister. (Bild: Keystone/EPA/RONALD WITTEK)

Das entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung verwies das Gericht auf das Persönlichkeitsrecht.

Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" noch etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird. In einer seit November 2013 geltenden Regelung hatte der Gesetzgeber für solche Menschen lediglich die Möglichkeit geschaffen, im Geburtenregister gar kein Geschlecht einzutragen.

Der Verein Intersexuelle Menschen begrüsste die Entscheidung der Karlsruher Richter. Man hoffe nun auf "noch weitere Schritte in diese Richtung", erklärte der Verein.

Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er aber weder Frau noch Mann. Der Mensch trägt nur ein X-Chromosom, ein zweites Chromosom, das ihn als weiblich (X-Chromosom) oder als männlich (Y-Chromosom) ausweisen würde, fehlt.

"Aspekt der eigenen Persönlichkeit"

Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof. Zu Unrecht, wie die Verfassungshüter nun entschieden: Die geschlechtliche Identität sei ein "konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit" und somit von dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt.

Zudem nehme die geschlechtliche Identität für alle Menschen eine "Schlüsselposition" in der Selbst- und Fremdwahrnehmung ein. Deshalb sei auch die geschlechtliche Identität jener Menschen geschützt, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen seien.

Dem Beschluss zufolge könnten in Deutschland bis zu 160'000 intersexuelle Menschen leben. Der Deutsche Ethikrat plädierte bereits 2012 dafür, dass bei Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als weiblich oder männlich auch "anderes" gewählt werden können solle. (sda/afp)

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

Abo21. März: Welt-Down-Syndrom-Tag
Am 21. März wird auf die Vielfalt und die Rechte von Menschen mit Trisomie 21 aufmerksam gemacht. Special Olympics sieht Fortschritte – doch bis zur vollständigen Inklusion ist es noch ein weiter Weg.
21.03.2025
Abo
Am 21. März, dem Welt-Down-Syndrom-Tag, wird weltweit auf die Bedeutung von Vielfalt und die Rechte von Menschen mit Trisomie 21 aufmerksam gemacht. Special Olympics Liechtenstein sieht Fortschritte – doch bis zur vollständigen Inklusion ist es noch ein weiter Weg.
20.03.2025
Abo
Mit ihrer Organisation «Back to the Roots» unterstützt Sarah Ineichen Adoptierte aus Sri Lanka. Sie kritisiert, dass die Hilfe der Behörden bei der Herkunftssuche nicht wirkungsvoll sei. Und sagt, was es stattdessen bräuchte.
31.01.2025
Wettbewerb
2x2 Tickets für das Liechtensteiner Cup-Finale zu gewinnen
Cup-Finale
vor 5 Stunden
Umfrage der Woche
Wie sollen Muslime in Liechtenstein bestattet werden?
­
­