Zumwinkels Anwalt Hanns Feigen hat nach Informationen der Zeitung im Düsseldorfer Justizministerium angeregt, das Verfahren mit einem Strafbefehl zu erledigen. Sein Mandant, dessen Millionen-Versteck bei der LGT Bank in Liechtenstein im Februar publik geworden war, sei schon ?öffentlich vorverurteilt? und ?weltweit an den Pranger gestellt? worden. Eine öffentliche Hauptverhandlung solle ihm erspart werden. Wie die Zeitung berichtet, ist die Bochumer Staatsanwaltschaft zu einem solchen Schritt nicht bereit. Sie habe stattdessen Zumwinkels Anwalt signalisiert, das Verfahren könne möglicherweise nach öffentlicher Hauptverhandlung mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer hohen Bewährungsauflage abgeschlossen werden. Nach Angaben der Zeitung kann es für Zumwinkel eng werden, da auch in der Telekom-Spitzelaffäre gegen ihn ermittelt wird. Wenn er in Bochum und Bonn jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt würde, drohe ihm am Ende eine Freiheitsstrafe. (LVA Online/PD)
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