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Vorteile für Konsumenten

Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht betreffend Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes genehmigt. Die Abänderung hat das Ziel, den Konsumentenschutz durch mehr Transparenz bei der Kreditwerbung und Kreditvergabe europaweit einheitlich zu verbessern.

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie soll vor allem für mehr Transparenz und für eine bessere Informationsversorgung der Konsumenten sorgen. Ziel ist es Kunden beim Abschluss von Darlehensverträgen besser zu schützen und für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie hat den grossen Vorteil, dass endlich die unterschiedlichen Systeme beziehungsweise Prozesse in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU/EWR angeglichen werden. «So werden dann hoffentlich die Verbraucher mehr Vertrauen den Kreditgebern gegenüber entwickeln», sagt Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.
Kosten vergleichbar

Derzeit sind die Kostenstrukturen der angebotenen Kredite untereinander kaum vergleichbar. Dies wird mit der neuen Richtlinie behoben. Der effektive Zinssatz, den der Konsument zu zahlen hat, muss künftig einheitlich ausgewiesen werden. Dieser Zinssatz beinhaltet nicht nur die Zinsen im engeren Sinn, sondern auch zusätzliche Kosten, die bei einem Kreditvertrag dazukommen. «Wer einen Kredit aufnimmt, braucht Klarheit über die Kosten, umfassende Information und Vergleichbarkeit», betont Martin Meyer.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage(<%LINK auto="true" href="http://www.rk.llv.li" class="more" text="www.rk.llv.li"%> - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 6. September 2010.

 

 

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