Steuerabkommen mit Deutschland tritt in Kraft
Vaduz. - «Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen sorgen wir für gegenseitige Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit. Durch die Verbesserung der steuerlichen Beziehungen vertiefen und fördern wir die bereits sehr engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen unseren beiden Ländern», wird Eberhard von Schubert, als Vertreter Deutschlands in der Mitteilung zitiert.
Eine stabile Brücke
Auch Regierungschef Klaus Tschütscher sieht das ab 1. Januar 2013 Anwendung findende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland positiv: «Wir haben mit unserem wichtigsten Handelspartner Deutschland ein Verhältnis aufgebaut, das von Freundschaft und dem Streben nach konstruktiven Lösungen geprägt ist. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen schaffen wir für die Investoren Rechtssicherheit und bauen ihnen eine sichere Brücke in die Zukunft. Auf diese Weise wollen wir weiteres Wirtschaftswachstum fördern. Das liegt im Interesse beider Staaten».
Solide Grundlage
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist eine verlässliche und attraktive Grundlage für gegenseitige Investitionen. So werden insbesondere grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet, indem Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden, Zinsen und Lizenzen vereinbart wurden, die zwischen Deutschland und Liechtenstein fliessen. (ikr)
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Klaus Tschütscher