Sonnige Zukunft für Finanzplatz Liechtenstein
Vaduz. – Nicht die Grossen fressen immer die Kleinen – sondern bisweilen auch die Schnellen die Langsamen. Diese Weisheit macht sich der Liechtensteiner Finanzplatz zunutze – mit einem Paukenschlag. So rechnet die Beratungsfirma PriceaterhousCoopers (PwC) in einem Gutachten damit, dass Liechtenstein in Kürze die Chance hat, zum weltweit drittwichtigsten Standort für Single-Hedge-Fonds aufzusteigen: «Bis zu 400 Schweizer Vermögensverwalter und Fondsmanager könnten dazu gebracht werden, den Standort zu verlagern. Dabei geht es um geschätzte 870 Milliarden Franken an verwalteten Geldern», heisst es in der Studie, die von der liechtensteinischen Regierung und dem hiesigen Bankenverband in Auftrag gegeben wurde.
Schnelle Umsetzung
Grund für die Einschätzung ist eine Neuregelung in der Europäischen Union – und deren rasche Umsetzung in Liechtenstein. Am 21. Juli vergangenen Jahres trat die AIFM-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds in Kraft. Diese hat zur Folge, dass ab 2013 in der EU nur noch Fondsmanager mit dieser neuen Zulassung tätig sein dürfen. Schon am 22. Dezember legte die Regierung den entsprechenden Gesetzesentwurf vor – der bereits zur Vernehmlassung im Liechtensteiner Landtag war und noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
Regierungschef Klaus Tschütscher erklärt die Notwendigkeit für das schnelle Handeln: «Mit der raschen Umsetzung der AIFM-Richtlinie wollen wir für Liechtenstein eine sich bietende Chance zur Weiterentwicklung und zum Wachstum des Fondstandorts im Bereich der alternativen Investmentfonds nutzen.» Und: «Zur Umsetzung der Richtlinie sind wir aufgrund des EWR verpflichtet.»
Eine Verpflichtung mit positiven Auswirkungen – schliesslich sei der «Anschluss an den europäischen Markt ein Vorteil, den es frühzeitig zu nutzen gilt», wie Tschütscher betont. Denn mit der Umsetzung der Richtlinie haben Fondverwalter aus Liechtenstein auch ab 2013 den Zugang zum europäischen Markt – im Gegensatz zu ihren Kollegen in der Schweiz. Dort sei dem Finanzministerium zufolge die Revision des Schweizer Fondsrechts zwar in Arbeit, um ebenfalls 2013 in Kraft treten zu können – mit einem kleinen Unterschied: Die Schweiz ist im Gegensatz zu Liechtenstein nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraums EWR, weshalb die eidgenössische Regelung in der EU erst ab 2015 gelten kann. (cky)
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