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Revision des Schulgesetzes in der Vernehmlassung

Die im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Gesetzesänderungen haben u. a. zum Ziel, unter Beibehaltung der dreigliedrigen Struktur auf der Sekundarstufe I eine neue Schulart zu schaffen, den Schulen grössere Autonomie zu geben und an der Nahtstelle zwischen Sekundarstufe I und II einen einheitlichen Entscheidungsprozess in Bezug auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn einzuführen.

Vaduz. – Nach der Ablehnung der Schulreform Ende März 2009 mittels Volksabstimmung wurde der Prozess zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I im Speziellen und des Bildungswesens im Generellen neu gestartet. So wurde das Abstimmungsresultat analysiert. Weiters wurden strukturierte Gespräche mit verschiedenen Interessenvertretern geführt und eine Grossgruppenmoderation durchgeführt. Regierungsrat Hugo Quaderer führt dazu aus: «Gestützt auf die Ergebnisse der Abstimmungsanalyse, der strukturierten Gespräche und der Grossgruppenmoderation hat die Regierung das weitere Vorgehen bereits vor den Sommerferien auf drei Ebenen festgelegt. Die erste Ebene betrifft die laufenden Entwicklungen im Schulwesen, welche keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf bedingen, zur zweiten Ebene gehören jene Themen, bei denen die gesetzlichen Anpassungen mit dieser Vernehmlassung geklärt werden sollen, und auf einer dritten Ebene werden weitere Themen aufgearbeitet, die noch einer eingehenden gesellschaftlichen Diskussion bedürfen.»

Neue Schulart kommt

Die Regierung schlägt in Beibehaltung des dreigliedrigen Systems auf der Sekundarstufe I im Vernehmlassungsbericht die Schaffung einer neuen Schulart unter dem Namen «Neue Sekundarschule» vor. Im Zuge der gesetzlichen Verankerung der Sportschule an der Realschule Schaan soll es auch anderen Schulen ermöglicht werden, ein besonderes pädagogisches Konzept oder einen fachlichen Schwerpunkt zu entwickeln. Diese «Neuen Sekundarschulen» werden für Schülerinnen und Schüler des ganzen Landes, unabhängig von ihrer Schulartenzuteilung, geöffnet und bedürfen in jedem Fall einer Bewilligung der Regierung. (pafl)

 

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