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Provisorische Konzessionen für Tele Ostschweiz und Radio Grischa

Vor zwei Wochen forderte die Südostschweiz Radio AG vom Bakom, dass der Gebührenanteil für «Radio GRISCHA» und «Radio Engiadina», welcher wegen der Neubeurteilung der Konzession für zwei Jahren blockiert ist, vom Bund weiterhin bezahlt wird («Vaterland Online» berichtete).

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Tele Ostschweiz (TVO) und Radio Grischa nun eine provisorische Regionalfernseh- bzw. UKW-Radiokonzession mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil erteilt. Diese Konzessionen gelten bis zur rechtskräftigen Neubeurteilung der Konzessionserteilung.

Die Konzessionen verpflichten die Veranstalter, einen regionalen Service public zu erbringen. Dafür haben das Regionalfernsehen wie das Lokalradio im Sinne einer Übergangslösung Anspruch auf 80 Prozent der mit der ausgeschriebenen Konzession verbundenen Gebührengelder. Konkret erhält das Ostschweizer Fernsehen jährlich 1'764'042 Franken, Radio Grischa 1'782'170 Franken.

Beim Regionalfernsehen geht es dabei um die Ostschweizer Konzession, um welche sich seinerzeit TVO (St. Galler Tagblatt AG, NZZ-Gruppe) und Tele Säntis (Günter Heuberger) beworben hatten. In der Südostschweiz steht die UKW-Radiokonzession zur Debatte, um welche sich Radio Grischa (Südostschweiz Medien, Familie Lebrument) und die Radio Südost AG (Stefan Bühler, Roger Schawinski und Daniel Sigel) bemühten. Mit rechtskräftigen letztinstanzlichen Entscheiden ist nicht vor 2011 zu rechnen.

2007 hatten TVO und die Tele Säntis AG ihre Gesuche um eine Regionalfernsehkonzession eingereicht, Radio Grischa und Radio Südost um eine UKW-Radiokonzession. Das UVEK hat am 31. Oktober 2008 die überzeugenderen Eingaben von TVO und Radio Grischa konzessioniert. Gegen diese Entscheide haben die Gegenspieler - Tele Säntis und Radio Südost - Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Gericht wies in seinen Urteilen vom 3. bzw. 10. Dezember 2009 die Entscheide ans UVEK zurück ("persoenlich.com" berichtete).

Im Anschluss an diesen Gerichtsentscheid haben in der Ostschweiz sowohl TVO wie Tele Säntis ein Gesuch um Erteilung einer provisorischen Regionalfernsehkonzession im Sinne einer vorsorglichen Massnahme eingereicht. Das UVEK hat den Sachverhalt und die Rechtslage geprüft und kam zu folgendem Schluss: TVO erbringt bereits jetzt zu einem bedeutenden Teil regionale Service public Leistungen. Die Einstellung bzw. Reduktion der Informationsangebote des Ostschweizer Fernsehens würde sich deshalb auch für die Öffentlichkeit nachteilig auswirken.

Zudem würde das Ausbleiben einer Übergangslösung für TVO und dessen Belegschaft im Gegensatz zu Tele Säntis, das heute noch ohne Sendetätigkeit ist, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nicht leicht wieder gutzumachende Nachteile nach sich ziehen. Demnach hat das UVEK das Gesuch um eine provisorische Konzession von TVO gutgeheissen, jenes von Tele Säntis abgewiesen. Radio Grischa hat das UVEK ebenfalls um eine provisorische Konzession ersucht. Diesem Begehren kommt das UVEK mit vergleichbarer Argumentation wie bei TVO ebenfalls nach.

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/wirtschaft/provisorische-konzessionen-fuer-tele-ostschweiz-und-radio-grischa-art-68784

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