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Meilenstein für Fondsplatz Liechtenstein erreicht

Die Regierung hat am Dienstag die Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) verabschiedet. Damit wurden nach der vorangegangenen Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag sämtliche Rechtsgrundlagen für die Geschäftstätigkeit im Bereich alternativer Investmentfonds geschaffen.

Vaduz. - «Wir haben mit dem neuen Fondsrechts einen grossen Meilenstein im Projekt «Fondsplatz Liechtenstein» geschaffen. Die neue Verordnung bietet den liechtensteinischen Marktteilnehmern sowie der europäischen und internationalen Fondsindustrie eine Vielzahl von Möglichkeiten, neue Chancen wahrzunehmen», wird Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher in einer Mitteilung zitiert.

Klare, umfassende Rechtsgrundlage

Liechtenstein ist damit der erste EWR-Mitgliedstaat mit einer klaren und umfassenden Rechtsgrundlage. Einerseits wird eine vollständige Umsetzung europäischen Rechts dargestellt. Andererseits nimmt die Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds auch auf liechtensteinische Eigenheiten Rücksicht.

Richtungsweise Gesetzgebung

Die innovative Gesetzgebung Liechtensteins wurde von anderen EWR-Staaten bereits anerkannt und von diesen als richtungsweisend angesehen. Die Regierung wird die europäischen und internationalen Entwicklungen nach eigenen Angaben aufmerksam verfolgen und - soweit Notwendigkeit dazu besteht - die neue Gesetzeslage entsprechend weiterentwickeln. (ikr)

 

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