­
­
­
­

LGT gibt Constantia Privatbank einen Korb

Die LGT Bank in Liechtenstein ist aus dem Bieterverfahren um die österreichische Constantia Privatbank (CPB) ausgestiegen. Ein LGT-Sprecher bestätigte heute gegenüber «Vaterland Online» entsprechende österreichische Presseberichte. Unterdessen laufe die Integration der im Sommer aufgegleisten Übernahme der Dresdner Bank (Schweiz) AG planmässig, hiess es weiter.

VON WOLFGANG FREY

Vaduz/Wien. – Wie der Wiener «Standard» meldet, dürfte es mit dem Ausstieg der LGT nun nurmehr zwei Bieter geben. Der Aufsichtsrat der im Oktober 2008 von fünf Grossbanken aufgefangenen angeschlagenen Bank werde sich bereits am morgigen Mittwoch mit den vorliegenden Angeboten befassen. Nach dem Ausscheiden der LGT dürften die Chancen für die Investorengruppe um den Ex-Bank-Austria-Vorstand Willi Hemetsberger gestiegen sein, spekuliert der «Standard». Hemetsberger und der Sanierer Erhard Grossnigg dürften nunmehr die einzigen verbliebenen Bieter sein. Grossnig solle zusammen mit dem Ex-Goldman-Sachs-Chef für Österreich, Klaus Umek, antreten, schreibt die Zeitung ohne Angabe von Quellen. Mit dabei solle auch Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner sein. Als möglicher Kaufpreis wurden zuletzt 60 Millionen Euro genannt.

«Dresdner» heisst ab Februar «LGT»

Die grösste Liechtensteiner Bank treibt unterdessen die Integration der Dresdner Bank (Schweiz) AG voran. Ein Sprecher sagte, die Integration «schreite planmässig» fort. Der Zeitplan sieht nach LGT-Angaben vom Juli vor, dass die führungsmässige Integration der Dresdner Bank (Schweiz) in die LGT Bank (Schweiz) nach der rechtlichen Fusion der beiden Unternehmen «circa Anfang 2010» vollzogen wird. Ab diesem Zeitpunkt soll die Bank nur noch unter dem Namen LGT auftreten. Inzwischen hat die Bank im Besitz der Fürstenfamilie dafür den 1. Februar 2010 ins Auge gefasst.
 

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/wirtschaft/lgt-gibt-constantia-privatbank-einen-korb-art-68071

Copyright © 2025 by Vaduzer Medienhaus
Wiederverwertung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung.

­
­