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Fall Heinrich Kieber: Deutschland lehnt Rechtshilfegesuch ab

Das Auswärtige Amt in Berlin hat im diplomatischen Weg mitgeteilt, dass Deutschland in der Strafsache gegen Heinrich Kieber Liechtenstein keine Rechtshilfe leisten wird. Das Fürstliche Landgericht führt über Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Kieber eine gerichtliche Untersuchung wegen Verdachts der Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands und des Datendiebstahl

Das Auswärtige Amt in Berlin hat im diplomatischen Weg mitgeteilt, dass Deutschland in der Strafsache gegen Heinrich Kieber Liechtenstein keine Rechtshilfe leisten wird. Das Fürstliche Landgericht führt über Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Kieber eine gerichtliche Untersuchung wegen Verdachts der Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands und des Datendiebstahls. In diesem Verfahren wurden Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaften in Bochum und München gerichtet. Gegen Interessen Deutschlands: Die Verweigerung der Rechtshilfe wird auf Art. 2 lit. b des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens gestützt. Demnach kann die Rechtshilfe verweigert werden, wenn der ersuchte Staat der Ansicht ist, dass die Erledigung des Ersuchens geeignet ist, die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung (ordre public) oder andere wesentliche Interessen seines Landes zu beeinträchtigen. Unter Vorbehalt der noch ausstehenden schriftlichen Verständigung über die Ablehnung der Rechtshilfe bedauert die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft diese Entscheidung der deutschen Regierung. Der Leitende Staatsanwalt Robert Wallner: «Die Aufklärung einer sowohl nach liechtensteinischem als auch nach deutschem Recht strafbaren Handlung wird dadurch erschwert.» (pafl)

 

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