Detailhandel bekommt Gesamtarbeitsvertrag
Vaduz. - Die Verordnung erklärt die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages sowie die Lohn- und Protokollvereinbarung für allgemeinverbindlich. Nicht allgemeinverbindlich zu erklärende Bestimmungen werden gemäss der bisherigen Praxis mit Auslassungszeichen gekennzeichnet. Die Allgemeinverbindlicherklärung soll am Tage der Kundmachung in Kraft treten und bis 31. Dezember 2013 gelten. Für die für das Jahr 2013 neu auszuhandelnde Lohn- und Protokollvereinbarung wird eine entsprechende Änderung der Verordnung erfolgen müssen. (ikr)
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