­
­
­
­

Detailhandel bekommt Gesamtarbeitsvertrag

Die Regierung hat am Montag die Verordnung über die Allgemein-verbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Detailhandelsgewerbe genehmigt. Der GAV gilt bis Ende 2013.

Vaduz. - Die Verordnung erklärt die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages sowie die Lohn- und Protokollvereinbarung für allgemeinverbindlich. Nicht allgemeinverbindlich zu erklärende Bestimmungen werden gemäss der bisherigen Praxis mit Auslassungszeichen gekennzeichnet. Die Allgemeinverbindlicherklärung soll am Tage der Kundmachung in Kraft treten und bis 31. Dezember 2013 gelten. Für die für das Jahr 2013 neu auszuhandelnde Lohn- und Protokollvereinbarung wird eine entsprechende Änderung der Verordnung erfolgen müssen. (ikr)

 

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

Abo
Bei ihrer Mitgliederversammlung blickte die Gewerkschaft LANV auf ein ereignisreiches Jahr zurück und wagte einen Ausblick in die Zukunft.
26.03.2025
AboBeruf ist unattraktiv geworden
Seit Jahren kämpfen die Physiotherapeuten um eine bessere Entlöhnung. Doch ihr Begehr wird nicht gehört. Der Berufsstand verzweifelt.
17.02.2025
Wettbewerb
Haupttribünen Tickets für den FC Vaduz zu gewinnen
FC Vaduz
Umfrage der Woche
Wie sollen Muslime in Liechtenstein bestattet werden?
­
­