Bundesrat will eine Million von UBS
Bern. - Dies teilte die Bundeskanzlei mit. Ein weitergehender Rückgriff auf die Bank ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Gesamtkosten für das mit dem Vergleich verbundene Amtshilfeverfahren werden auf 37 Millionen geschätzt.
Die Gebührenverordnung sieht vor, dass derjenige, der eine Verfügung veranlasst oder eine Dienstleistung beansprucht, eine Gebühr bezahlen muss. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Zwar sei es dem Bund bei der Unterstützung im US-Zivilverfahren in erster Linie um die Verfolgung rechtsstaatlicher Interessen gegangen. Trotzdem: «Die Leistungen erfolgten unmittelbar im Interesse der UBS, weshalb ihr die Kosten in Rechnung gestellt werden können», schreibt der Bundesrat weiter.. (sda/ak)
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