Arbeitgeberbeitrag von 132.50 Franken für 2013
Vaduz. -Jede erwerbstätige Personen mit Wohnsitz in Liechtenstenstein erhält 2013 vom Arbeitgeber in Liechtenstein einen Zuschuss zur Krankenversicherung von 132.50 Franken der Monatsprämie (bei einer 100-Prozent-Beschäftigung).
Der Arbeitgeber in Liechtenstein ist für den Abschluss einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung für seine Arbeitnehmer verantwortlich. Dazu schliesst er mit einer in Liechtenstein anerkannten Krankenkasse einen Kollektiv-Krankentaggeldversicherungsvertrag ab.
Die Krankenversicherung dauert bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bzw. bis zum Zeitpunkt des Bezuges einer ganzen Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV ). Bei Personen, die aufgrund der Erwerbstätigkeit in Liechtenstein versicherungspflichtig waren, endet die Versicherung mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit (bspw. bei Grenzgängern). Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse die Aufgabe der Erwerbstätigkeit eines Versicherten.
Alle über 15-jährigen Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig sind, sind für Krankengeld obligatorisch zu versichern. Nicht versicherungspflichtig sind Personen, welche weniger als 8 Wochenstunden bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind oder die ein Arbeitsverhältnis für weniger als 3 Monate eingegangen sind.
Die Beiträge der obligatorischen Krankentaggeldversicherung der Arbeitnehmer gehen zur Hälfte zu Lasten des Arbeitgebers; ebenso hat der Arbeitgeber einen einheitlich festgelegten Beitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung seiner Arbeitnehmer zu entrichten. Dieser beträgt ab 01.01.2013 CHF 132.50 für Erwachsene; bei Jugendlichen beläuft sich der Arbeitgeberbeitrag auf CHF 66.25. (ikr)
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