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Appenzell will Razzia in Vaduz aufklären

Die fragwürdige Hausdurchsuchung in Vaduz von zwei Polizisten aus Appenzell Innerrhoden hat nun auch die Kantonsregierung auf den Plan gerufen. Justizdirektor Melchior Looser will den Fall rasch und sauber abklären lassen.

VON RUEDI LÄMMLER UND PATRICK STAHL

Vaduz. – Die Abklärungen liefen auf Hochtouren, sagte Justizdirektor Looser der Nachrichtenagentur SDA zu Berichten in der Zeitung «Wirtschaft regional». Beauftragt mit der Recherche wurde die Kommission für Beschwerden des Appenzeller Kantonsgerichts.

Noch sei unklar, ob etwas falsch gelaufen sei, sagte der Appenzeller Justizdirektor. Ihm liege aber sehr daran, den Fall rasch und sauber abzuklären. Sollte sich herausstellen, dass die Rechte Liechtensteins verletzt wurden, will der Appenzeller Justizdirektor mit den zuständigen Behörden in Liechtenstein Kontakt aufnehmen.

Botschafter eingeschaltet

Die fragwürdige Hausdurchsuchung von zwei Polizisten aus Appenzell Innerrhoden in Liechtenstein hat bereits zu einer diplomatischen Anfrage in Bern geführt. Liechtensteins Botschafter in Bern, Hubert Büchel, wurde bei den Bundesbehörden vorstellig und verlangte Auskunft über die Hausdurchsuchung.

Auch die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit dem Fall. Das Staatsschutzgesetz verbietet fremden Staaten, auf liechtensteinischem Gebiet Amtshandlungen durchzuführen. Nach Auskunft des Leitenden Staatsanwalts, Robert Wallner, war für die Hausdurchsuchung kein Rechtshilfegesuch gestellt worden.

Juristische Konsequenzen dürfte die Hausdurchsuchung der Appenzeller in Vaduz allerdings kaum haben. Verstösse gegen Bestimmungen des Staatsschutzgesetzes verjähren nach fünf Jahren.

Liechtenstein nicht informiert

Zwei Appenzeller Polizisten sollen ein Treuhandbüro in Vaduz durchsucht und Akten beschlagnahmt haben. Die Liechtensteiner Behörden wussten nichts von diesem Einsatz. Der Fall spielte sich bereits im März 2000 ab, kam aber jetzt erst im Zusammenhang mit einem Prozess in Appenzell über einen Betrugsfall an die Öffentlichkeit.

Das Bezirksgericht Appenzell hielt die polizeiliche Intervention fest. In dem Gerichtsurteil vom Februar dieses Jahres heisst es, die im Fürstentum Liechtenstein beschlagnahmten Akten dürften im Prozess nicht verwendet werden.

Strafanzeige eingereicht

Ein Schweizer Treuhänder aus dem St. Galler Rheintal behauptet, zwei Appenzeller Kantonspolizisten hätten ihn während der Untersuchungshaft gezwungen, ihnen Zutritt zu seinem Büro in Vaduz zu verschaffen. Der Mann hat kürzlich bei den Appenzeller Behörden eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und Entführung eingereicht.

 

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