Vor 20 Jahren (1990): Malbun sammelt getrennt
Quelle: Liecht. Vaterland vom 4. November 1990.
In Liechtenstein sind Abfälle vom Besitzer gesetzeskonform zu entsorgen, wobei die Kosten der Verursacher trägt. Wer gewerbsmässig Abfälle entgegennimmt, zwischenlagert, behandelt usw. benötigt eine Bewilligung des Amtes für Umweltschutz.
Nicht alle Abfälle gehören einfach in den Kehrichtsack oder in die Mülltonne. Viele als Abfall bezeichnete Stoffe können unter anderem einer Wiederverwertung zugeführt werden. Merkblätter für den Umgang mit Abfällen im privaten Haushalt sind erhältlich findet man bei: www.elkuch-recycling.li/tipps.html
Die Merkblätter enthalten Informationen zu den einzelnen Abfallfraktionen, Hinweise, welche für die Separatsammlung zu beachten sind aber auch Tipps zur Abfallvermeidung.
Dossier: FL Chronik
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