Schlupflöcher am Staatsfeiertag ausgenutzt
Eigentlich hätte das Reglement für das Volksfest am Staatsfeiertag den Verkauf harter Alkoholika auf privaten Plätzen untersagt. Dass es dennoch dazu gekommen ist, liegt gemäss Regierung daran, dass das Reglement unterschiedlich interpretiert werden kann, wie aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Landtag hervor geht.
Vaduz. ? «Am diesjährigen Staatsfeiertag kam bei den Vereinen, welche sich am Volksfest im öffentlichen Raum beteiligten, grosser Unmut auf. Seitens des Organisationskomitees wurde ihnen nämlich die Auflage gemacht, dass nur sogenannte weiche alkoholische Getränke ausgeschenkt werden durften», sagte der FBP-Abgeordnete Johannes Kaiser im Rahmen einer Kleinen Anfrage. Als Grund für den Unmut nannte er die Ungleichbehandlung der Anbieter, weil Standbetreiber, die auf privaten Plätzen Getränke verkauften, auch harte Alkoholika hätten ausschenken dürfen.
Spielraum für Interpretationen
Als Grundlage für die Organisation habe Liechtenstein Marketing die «Richtlinien für Standbetreiber auf Privatplätzen für die Durchführung des Volksfestes am Staatsfeiertag 2013» des früheren Organisationskomitees herangezogen. «Darin wird unter dem Punkt Jugendschutz unter anderem angeordnet, dass der Verkauf von Spirituosen, jeglichen Alcopops und Mixgetränken mit gebrannten Wassern generell untersagt sei», führte Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer in der Beantwortung aus.
Für wen gilt der Jugendschutz?
Doch genau darin liegt die Ursache für die Umgehung des Verkaufsverbots für Spirituosen, Alcopops und Mixgetränken auf privaten Plätzen, wie Fabian Reuteler von Liechtenstein Marketing, der als Projektleiter für die Organisation zuständig war, auf «Vaterland»-Anfrage ausführte. Dass die Einschränkungen unter dem Punkt Jugendschutz festgehalten waren, sei von den Betreibern auf privaten Plätzen dahingehend interpretiert worden, dass es nur für Personen unter 18 Jahren gelte. In den Vorjahren hätten sich die Standbetreiber an das Verkaufsverbot gehalten. Dieses Jahr hätten jedoch einzelne Standbetreiber mithilfe eines Juristen ein Schlupfloch gefunden und ausgenutzt. (sb)
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Johannes Kaiser