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Schellenberg lehnt Entwurf ab

Die Vernehmlassung zum Partnerschaftsgesetz läuft bis Mitte Juli. Schon jetzt ist klar: Die Idee, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft in Zukunft eintragen lassen können, stösst nicht bei allen Liechtensteinern auf Gegenliebe.

Vaduz/Schellenberg. – Das Thema bewegt die Gemüter. Das zeigt die Zahl der Leserbriefe in den vergangenen Tagen. Konservative Stimmen äussern sich kritisch und sprechen sich gegen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aus. Auf der anderen Seite melden sich Menschen zu Wort, die der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren ein Ende setzen wollen.

«Sehr problematisch»

In der Vernehmlassungsphase haben Privatpersonen, Gemeinden, Verbände, Parteien und Vereine die Möglichkeit zum Partnerschaftsgesetz Stellung zu nehmen. Die Haltung der ersten Gemeinde wird jetzt öffentlich. Im Protokoll der jüngsten Gemeinderatssitzung von Schellenberg ist nachzulesen, dass die Gemeinderäte es einhellig ablehnen, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen können. Sie sehen es als «sehr problematisch» an, dass die Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare mit der Ehe gesetzlich gleichgestellt werde und sprechen sich daher gegen den Vernehmlassungsentwurf aus.
Generell befürworten sie aber eine «Entkriminalisierung und Entdiskriminierung» gleichgeschlechtlicher Paare. In Liechtenstein wurde das Totalverbot homosexueller Handlungen 1989 auch abgeschafft. Der vorliegende Gesetzesentwurf scheint den Schellenberger Gemeinderäten allerdings nicht die geeignete Form zu sein, um auch die Diskriminierung zu beseitigen. 

Keine Ehe

Das Argument der Ehe wird in Diskussionen um das Partnerschaftsgesetz immer wieder ins Feld geführt. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber keine Ehe, sondern eine eigene Institution wie Justizministerin Aurelia Frick bestätigt: «Es gibt diverse Unterschiede. Die grösste Abweichung zur Ehe besteht darin, dass eingetragene Paare keine gemeinsamen Kinder haben dürfen, weder durch Adoption noch durch Fortpflanzungsmedizin. Zudem ist kein gemeinsamer Nachname vergesehen. Darüber hinaus gibt es bei Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Vermögensausgleich von Gesetzes wegen. Ein Vermögensausgleich kann aber vereinbart werden.» 
Trotz eindeutigen Unterschieden wurde auch vergangene Woche am Vortragsabend der Laienbewegung Credo die eingetragene Partnerschaft mit der Ehe verglichen. Es könne und dürfe nicht sein, äusserte sich Credo-Vorstand Hans Gassner, dass gleichgeschlechtliche Paare mit der traditionellen Ehe gleichgestellt werden.    Der Vortragsabend löste heftige Diskussionen aus.  Die Referentin vertrat unter anderem den Standpunkt, dass die Familie auf der Ehe von Mann und Frau beruhe und auf die Zeugung von Nachkommen angelegt sei. Der Präsident des Schwulen- und Lesbenvereins «Flay», Daniel Seger, nahm in der Zeitung Stellung und erklärte, dass gerade in puncto Ehe zwei Dinge unterschieden werden müssen: die Ehe nach Ehegesetz und die Ehe nach katholischem Kirchenrecht. «Die Ehe nach katholischem Kirchenrecht ist eine Verbindung zwischen Mann und Frau, um Kinder in die Welt zu setzen. Die Staatliche Ehe sieht in der Ehe die Verbindung von Mann und Frau als Rechtsinstitut mit Rechten und Pflichten, wobei die Kinderzeugung kein konstitutives Merkmal ist.»

Von Landtag gewünscht

Noch ist die Tendenz der bei der Regierung eingegangenen Stellungnahmen nicht bekannt. Die Vernehmlassung läuft noch bis 16. Juli. Aurelia Frick äusserte sich in einem Interview zuversichtlich, dass der Landtag auf das Gesetz eintreten und es auch verabschieden wird. «Dies umso mehr, als der Landtag ja ein solches Gesetz wünschte», wie sie sagt. Im Oktober 2007 sprach sich die Mehrheit der Landtagsabgeordneten für die Einführung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare aus und beauftragte die Regierung, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.    

 

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