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Polanski im goldenen Käfig in Gstaad

Roman Polanski ist heute aus der Auslieferungshaft entlassen und in seinem Chalet in Gstaad in Hausarrest gesetzt worden. Der 76 Jahre alte Starregisseur hat damit seine Gefängniszelle mit einem goldenen Käfig ausgetauscht. Er darf das Haus nicht verlassen und muss dort auf den Auslieferungsentscheid warten.

VON BRADLEY S. KLAPPER, AP

Gstaad/Bern. - Polanski traf kurz vor 13.00 Uhr in Begleitung einer Polizeieskorte in Gstaad ein. Zwei dunkle Limousinen mit getönten Fenstern fuhren in die Garage mit direktem Zugang zum Haus, das von Dutzenden Medienleuten belagert wurde. Im Haus wurde Polanski von seiner Familie - der französischen Schauspielerin Emmanuelle Seigner, dem neujährigen Elvis und der 16-jährigen Morgane - begrüsst. Als einziges Familienmitglied bekamen die Journalisten zuvor Sohn Elvis noch kurz im verschneiten Garten zu Gesicht. Die wieder vereinigte Familie Polanski zeigte sich nicht.

Im goldenen Käfig

Polanski ist damit 69 Tage nach der Festnahme in einen goldenen Käfig umgezogen. Er trägt eine elektronische Fussfessel und hat sich verpflichtet, sein Haus und Grundstück zu keiner Zeit zu verlassen, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) mitteilte. Vor der Entlassung aus der Auslieferungshaft und der Überführung nach Gstaad hatte der Oscar-Preisträger, wie vom Bundesstrafgericht verfügt, eine Kaution von 4,5 Millionen Franken bezahlt und alle Ausweispapiere bei der Kantonspolizei Zürich deponiert. Am Vortag war er aus Sicherheits- und Persönlichkeitsschutzgründen aus dem Gefängnis Winterthur an einen unbekannten Ort gebracht worden, unbemerkt und unbehelligt von den seit Tagen dort wartenden Fotografen und Kameraleuten.

Bundesgericht macht Weg frei

Den Weg freigemacht zur Entlassung aus der Auslieferungshaft in den Hausarrest hatte das Bundesstrafgericht am vergangenen 24. November. Es stimmte im zweiten Anlauf der Verlegung Polanskis in den elektronisch überwachten Hausarrest im Chalet in Gstaad unter Auflagen zu. Eine Sicherheitsfirma hatte im Chalet «Milky Way» das Electronic Monitoring installiert, um die permanente elektronische Überwachung Polanskis sicherzustellen. Sollte Polanski sein Haus verlassen oder seine elektronische Fussfessel entfernen, wird Alarm ausgelöst. Missachtet Polanski seine Verpflichtungen, verfällt die Kaution von 4,5 Millionen Franken an die Schweizerische Eidgenossenschaft. Er kann aber seinen Tagesablauf frei gestalten und ohne Einschränkungen Leute empfangen, telefonieren oder E-Mails verschicken.

Haftbefehl aus den USA

Der Regisseur von Filmen wie «Rosemary's Baby», «Chinatown» und «The Pianist» wurde am 26. September auf Grund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz im Flughafen Zürich-Kloten festgenommen. Die Behörden in Los Angeles wollen Polanski nach 32 Jahren vor Gericht stellen, weil er 1977 ein damals 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht hatte. Die USA haben am 21. Oktober ein formelles Auslieferungsgesuch für Polanski eingereicht. Ihm blüht in den USA eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft. Der Filmemacher hat sich bisher einer Auslieferung in die USA widersetzt. Der Auslieferungsentscheid wird in ein paar Wochen erwartet. Verfügt das BJ die Auslieferung, kann diese beim Bundesstrafgericht und allenfalls noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Erster Fall in der Schweiz

Polanski ist in der Schweiz der erste Auslieferungshäftling, der mit einer elektronischen Fussfessel aus dem Gefängnis in den Hausarrest versetzt wird. In der Schweiz laufen Versuche mit dem Electronic Monitoring im Strafvollzug in sieben Kantonen. Diese Versuche hat der Bundesrat am Freitag bis im Jahr 2015 verlängert.

ZUM VIDEO: SF TAGESSCHAU

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/vermischtes/polanski-im-goldenen-kaefig-in-gstaad-art-68215

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