Oberriet: Fischfarm behördlich geräumt
Oberriet. – Die Haltung der Fische sei illegal gewesen, heisst es in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei. Der Fischfarm fehle die nötige Wildtier-Haltebewilligung. Die Behörden hatten Hans Raab am 4. November eine Frist gesetzt, um die Fische zu entfernen. Diese Frist lief am Mittwochmittag ungenutzt ab. Der Veterinärdienst und Fachleute des Amts für Natur, Jagd und Fischerei transportierten die Fische am Donnerstag aus Oberriet ab und brachten sie in eine Anlage des Kantons. Dort werden sie im Beisein eines Vertreters des Bundesamts für Veterinärwesen tierschutzgerecht getötet. Den Betreibern der Melander-Fischfarm ist es laut Kanton seit Mitte August verboten, Fische in der Zuchtanlage in Oberriet einzubringen. Der dagegen erhobene Rekurs und eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht wurden abgewiesen.
Umstrittene Tötungsmethode
Die Melander-Fischfarm ist seit mehreren Jahren umstritten. Nach Ansicht der Behörden wurden die Fische in der Anlage tierschutzwidrig getötet.Die Melander (Welse), die in der Natur in 27 Grad warmen Flüssen leben, wurden in der Fischfarm in Oberriet auf 10 Grad abgekühlt. Danach wurden sie, noch lebend, in einer Trommel mit Scherbeneis entschleimt und danach getötet.
Das Tierschutzgesetz verlangt eine unmittelbare Betäubung der Tiere, zum Beispiel durch einen Stromstoss. Unter dem Druck der Behörden liess Raab die Fischzuchtanlage im vergangenen März schliessen. Mitte August wurden dann aber wieder Fische gehalten. Die Behörden schritten ein. (sda)
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