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Kreativwettbewerb: Logo für Liechtenstein

Öffentlicher Aufruf zur Einreichung von Ideen für das neue Signet/Logo im Rahmen des Projektes «Identität und Marke Liechtenstein» am 17. Januar, Einreichungsschluss am 20. Februar.

Vaduz.- Aufbauend auf dem Regierungsbeschluss vom 29.11.2011 wurde am Dienstag von der Regierung des Fürstentums ein Kreativwettbewerb für das neue Signet/Logo Liechtensteins gestartet. Die Aufgabenstellung ist Teil des Projektes «Identität und Marke Liechtenstein», welches unter der Schirmherrschaft von Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein steht. Grundlage für den Kreativwettbewerb ist das neue, im Rahmen dieses Projektes erarbeitete Werte-Leitbild des Fürstentums Liechtenstein.

Wiedererkennbarkeit und Profil ausbauen

Die neue Wortmarke, Bildmarke oder Wort-/Bildmarke hat die Aufgabe, Liechtenstein sympathisch und dynamisch zu positionieren. Als visueller Repräsentant des gesamten Landes soll das neue Signet/Logo dessen fundamentale Prinzipien (Selbstbestimmung, Sicherheit, Humanismus) und Werte (Unabhängigkeit, Überschaubarkeit, Menschlichkeit) implizit transportieren. Zudem dürfen ausschliesslich die Landesfarben Blau, Rot und Gold verwendet werden.

Der Kreativwettbewerb richtet sich an grafische Büros und Werbeagenturen in Liechtenstein und im europäischen Ausland. Jedes Büro kann mit maximal einem Entwurf am Wettbewerb teilnehmen. Einreichungsschluss ist am 20. Februar 2012.

«Ich freue mich auf die Eingaben im Rahmen dieses Kreativ-Wettbewerbs und setze insbesondere auf eine breite Beteiligung der liechtensteinischen Agenturszene», meint Regierungschef Klaus Tschütscher zum gestarteten Wettbewerbsprozess.

Erbprinz Alois steht der Fachjury vor

Eine hochkarätige, kompetent besetzte Fachjury unter Vorsitz von S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein wird die Einsendungen aufgrund der handwerklichen und inhaltlichen Aspekte sowie hinsichtlich der Passung mit dem Leitbild vorselektieren. Nach Bestimmung der Finalisten-Entwürfe durch die Fachjury wählt die Landesbevölkerung den Sieger des Kreativwettbewerbs direkt im Rahmen einer landesweiten schriftlichen Abstimmung.

Einbezug der Bevölkerung durch eine landesweite Abstimmung

Abstimmungsberechtigt ist die gesamte Wohnbevölkerung Liechtensteins ab Jahrgang 1998 und älter. «Durch den Einbezug aller Einwohnerinnen und Einwohnern bereits ab 14 Jahren beziehen wir auch diejenigen ein, die für die Zukunft unseres Landes stehen», so Regierungschef Klaus Tschütscher. «Der gewählte Prozess der Vorselektion durch die Fachjury sowie der anschliessenden landesweiten Abstimmung sichert die grösstmögliche Identifikation der Landesbevölkerung mit dem Siegerentwurf. Wichtig ist hierfür aber auch die Wiedererkennbarkeit vorhandener landestypischer visueller Elemente, d.h. der Landesfarben Blau, Rot und Gold.»

30'000 Franken Siegprämie

Der von der Landesbevölkerung bestimmte Siegerentwurf erhält als Siegprämie 30'000 Franken. Der zweitplatzierte Entwurf wird mit 5'000 Franken prämiert, der drittplatzierte Entwurf mit CHF 2'500.00. Der oder die SiegerIn tritt mit Annahme der Siegprämie alle übertragbaren Rechte am Entwurf und seinen Ausprägungen an die Regierung des Fürstentums Liechtensteins ab. (pd)

 

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