Heiraten auf Gutenberg: Erzbistum am Zug
Balzers. – Alle Beteiligten seien sich darin einig, dass die Burgkapelle Gutenberg der Allgemeinheit unter anderem auch für religiöse Feierlichkeiten - wie z.B. Hochzeiten und Taufen – zur Verfügung stehen soll, heisst es in einer Mitteilung von Regierungschef Klaus Tschütscher. Ebenfalls besteht Übereinstimmung, dass für die Genehmigung katholischer, religiöser Feierlichkeiten in der Burgkapelle Gutenberg das Erzbistum Vaduz zuständig ist. Die Regierung wird sich erneut bemühen, einen Konsens mit dem Erzbistum zu erzielen, um die Nutzung der Burgkapelle Gutenberg für katholische Feierlichkeiten zu ermöglichen.
Eigentumsrechte müssen gewahrt werden
Die Regierungsvertreter legten dabei klar, dass eine allfällige katholische Weihe der Burgkapelle Gutenberg die Eigentumsrechte des Landes nicht verändern oder einschränken darf. Dies betrifft insbesondere die angestrebte Nutzung der Burgkapelle durch die Allgemeinheit. Diese Sicht wird auch von Donator David Vogt geteilt. (pafl)
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