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Gemeinde Gamprin hängt Altarbild ab

In den vergangenen Wochen hat das Hochaltarbild der Rosenkranzmadonna die Gemüter in Gamprin und Bendern erhitzt. Gestern hat es die Gemeinde aus der Pfarrkirche entfernt und deren rechtmässigen Zustand wieder hergestellt.

VON HERIBERT BECK

«Am 9. Oktober 2009 wurde ohne Einbezug der Gemeinde Gamprin als Eigentümerin und auch ohne Absprache mit den Denkmalschutzverantwortlichen des Landes das ehemalige Hochaltarbild in der unter Denkmalschutz stehenden Kirche Bendern an der Nordwand des Chorraumes – und somit an der historisch völlig falschen Stelle – aufgehängt», teilte der Gampriner Vorsteher gestern in einer Stellungnahme zum seit Wochen schwelenden Streit um das Altarbild mit.

Pfarrer bedauert die Spannungen


Dieser Eingriff in das Erscheinungsbild der Kirche habe zahlreiche besorgte Einwohner auf den Plan gerufen, die das Vorgehen von Mesmer Alexander Kind gegenüber den Gemeinderäten und dem Vorsteher selbst beanstandeten. Kind hatte das Bild in Abwesenheit von Pfarrer Roland Casutt aufgehängt, der sich zur fraglichen Zeit auf einer Wallfahrt in Italien befand. Dennoch gab der Mesmer an, nicht eigenmächtig gehandelt zu haben.
Casutt selbst erklärte in einer Stellungnahme, dass ihm das Bild der Rosenkranzmadonna, angefertigt im 19. Jahrhundert vom Kirchenmaler Melchior Paul, als Kunstwerk gut gefalle. Er bedauerte aber die Spannungen und Auseinandersetzungen, die der Streit hervorgerufen hatte und hoffte auf deren baldige Beilegung.

Die Frage der Zuständigkeit


In den Wochen und Monaten, nachdem das Bild aufgehängt worden ist, entwickelte sich eine Diskussion zwischen der Gemeinde und dem Mesmer. Alles drehte sich um die Frage, ob die Gemeinde als Eigentümerin des Kirchgebäudes oder aber die kirchlichen Institutionen darüber zu entscheiden haben, wie die innere Erscheinungsform der Kirche ausgestaltet werden soll.
Pfarrer Casutt gab gegenüber dem Gemeinderat jedenfalls an, sich in Bezug auf die Kirche als Gebäude nicht als weisungsbefugt zu erachten. Der Gemeinderat wiederum hielt gemäss einstimmigem Beschluss fest, «dass derartige eigenmächtige Eingriffe in die Kirchengestaltung durch unbefugte Personen nicht geduldet werden dürfen, und wies den Mesmer an, das Hochaltarbild wieder entfernen zu lassen».

Verwarnung ruft Anwalt auf den Plan


Alexander Kind weigerte sich, dieser Anweisung Folge zu leisten, was ihm im Dezember eine schriftliche Verwarnung seitens der Gemeinde einbrachte. Darin wurde der starke Eingriff in das Erscheinungsbild der Kirche bemängelt. Der Mesmer wurde nochmals aufgefordert, «das eigenmächtig aufgehängte Hochaltarbild in der Woche nach Dreikönig 2010 wiederum auf eigene Kosten abzuhängen und wiederum sorgsam aufzubewahren». Alexander Kind nahm sich daraufhin einen Anwalt und legte Beschwerde gegen die Verwarnung ein.

Mesmer sucht die Öffentlichkeit

Am 20. Januar folgte die zweite Weisung der Gemeinde, das Bild bis zum Abend des 27. Januar wieder sorgsam auf dem Estrich des Pfarrhauses einzulagern. Alexander Kind folgte auch dieser Weisung nicht und suchte stattdessen die Öffentlichkeit, indem er die schriftliche Weisung von Gemeindevorsteher Donath Oehri an die Aussenseiten der beiden Kirchentüren heftete. Ein Gesprächsangebot des Vorstehers ignorierte der Mesmer aber.
Der Gemeinderat beharrte dennoch darauf, dass das Bild abgehängt werden muss. Sonst könne jedermann Eingriffe in das Eigentum der Gemeinde Gamprin-Bendern vornehmen. Trotzdem blieb das Bild in der Kirche hängen.

Das Bild ist wieder im Dachgeschoss


Der Gemeinderat befasste sich schliesslich in seiner Sitzung vom 27. Januar erneut mit der Thematik und fasste den Beschluss, das Bild abzuhängen. Dies geschah gestern Vormittag. Mitarbeiter der Gemeinde und einer Fachfirma demontierten es und brachten es wieder ins Dachgeschoss des Pfarrhauses. «Damit konnte der rechtmässige und mit dem Denkmalschutzgesetz vereinbare vorherige Zustand wieder hergestellt werden», heisst es in der gestrigen Stellungnahme der Gemeinde abschliessend.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich nun auch Roland Casutts Wunsch nach einer Beilegung der Auseinandersetzungen erfüllt hat.

 

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