Erzbistum erwartet Brief des Regierungschefs
Vaduz. – Am vergangenen Freitag hatte Regierungschef Klaus Tschütscher David Vogt von der Johalter Stiftung, Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer und Kulturministerin Aurelia Frick zu einem klärenden Gespräch in Sachen Burgkapelle Gutenberg eingeladen. Wie das «Vaterland» am Samstag berichtete, sind sich alle Beteiligten grundsätzlich darin einig, dass die Burgkapelle der Allgemeinheit unter anderem auch für religiöse Feierlichkeiten zur Verfügung stehen soll. Es sind sich jedoch auch alle im Klaren, dass für die Genehmigung katholischer religiöser Feierlichkeiten in der Burgkapelle Gutenberg, wie z. B. Hochzeiten und Taufen, das Erzbistum Vaduz zuständig ist. Die Regierung will sich erneut bemühen, einen Konsens mit dem Erzbistum zu erzielen, um die Nutzung der Burgkapelle für katholische Feierlichkeiten zu ermöglichen.
Erzbischof wird Brief beantworten
Wie sieht nun aber das Erzbistum Vaduz die aktuellen Bemühungen der Regierung, eine Lösung zu finden, um künftig katholische religiöse Feierlichkeiten in der Burgkapelle zu ermöglichen? Inwieweit ist das Erzbistum Vaduz bereit, auf das Anliegen der Regierung und der Johalter Stiftung einzugehen und im Sinne einer Wiedererwägung zu prüfen, ob in Zukunft in der Burgkapelle Gutenberg nicht doch katholisch geheiratet und getauft werden darf? Dazu erklärte gestern Generalvikar Markus Walser auf Anfrage des «Vaterlands»: «Wenn die Regierung sich in der Frage Burg Gutenberg schriftlich an den Erzbischof wendet, wird dieser das Schreiben selbstverständlich beantworten. Auf in der Presse kolportierte Aussagen von Regierungsmitgliedern zu reagieren, ist in dieser Frage nicht zielführend.» (güf)
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