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Chiropraktiker hatten es bisher zu einfach

Die Regierung hat die Zulassungsvoraussetzungen für Chiropraktoren verschärft und an die schweizerischen Erfordernisse angeglichen. Damit will sie ein Qualitätsgefälle zu Lasten Liechtensteins verhindern. Der Verband Liechtensteiner Chiropraktoren begrüsst die Anpassung.

Vaduz. - Wie alle Gesundheitsberufe benötigen Chiropraktoren für die eigenverantwortliche Berufsausübung eine Bewilligung des Amtes für Gesundheit. Die Anforderungen an die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung als Chiropraktor waren bisher niedriger als in der Schweiz. Um ein Qualitätsgefälle zu Lasten Liechtensteins zu verhindern, hat die Regierung die Zulassungsvoraussetzungen mit denjenigen der Schweiz harmonisiert. Zukünftig haben Chiropraktoren in Liechtenstein somit dieselben Voraussetzungen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung zu erfüllen, wie in der Schweiz.

Bestehende Praxen nicht betroffen

Die bereits heute im Inland tätigen Chiropraktoren werden von der Abänderung nicht berührt, sie behalten ihre Zulassung nach bisherigem Recht. Darüber hinaus sollen Übergangsbestimmungen verhindern, dass aktuell in Ausbildung befindliche Personen von der Verordnungsänderung unzumutbar benachteiligt werden. Der Verband Liechtensteiner Chiropraktoren begrüsst die Anpassung dezidiert und wurde in die Erarbeitung der Verordnungsänderung eingebunden. (ikr)

 
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