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Akupunktur wird in die OKP aufgenommen

Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) verabschiedet. Durch die Verordnungsänderung wird die Akupunktur in den Leistungskatalog der OKP aufgenommen.

Vaduz.– Bisher wurden Akupunktur-Behandlungen nur dann von den Krankenkassen zu Lasten der OKP übernommen, wenn diese von einem Arzt oder einer Ärztin mit Zusatzausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) erbracht wurden. Akupunktur-Behandlungen, welche von ausgebildeten Naturheilpraktikern (im Bereich TCM) ohne Medizinstudium durchgeführt wurden, mussten entweder vom Patienten
selbst bezahlt werden oder wurden von einer allfälligen
Zusatzversicherung übernommen. Dies stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zu Lasten der Naturheilpraktiker dar, deren Ausbildung in TCM  gleichwertig bis höherwertig einzustufen ist. Es existieren daher nach Ansicht der Regierung keine sachlichen Gründe, die Ärzte mit
Zusatzausbildung besser zu stellen. Die Regierung beseitigt diese Ungleichbehandlung mit der aktuellen Verordnungsanpassung. Ab 1. Januar 2013 werden Akupunktur-Behandlungen, welche vom Arzt verschrieben wurden, von der OKP übernommen, falls sie von einer Person mit fachlicher Eignung und entsprechender Zulassung vorgenommen werden. (ikr)
 

 

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