Zu lebenslanger Haft verurteilt
Feldkirch. – Ausserdem sei die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt worden. Die Geschworenen hätten es nach knapp zweistündiger Beratung einstimmig als erwiesen angesehen, dass der Mann durch seine Schläge den dreijährigen Cain im Januar des vergangenen Jahres vorsätzlich getötet hat. Der Verteidiger habe Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe während des gesamten Prozesses eine Tötungsabsicht bestritten und sich nicht schuldig bekannt. «Ich wollte nicht, dass er stirbt», habe der Angeklagte mehrfach betont. (rb)
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