Widerrechtliches Abändern von Kontrollschildern
Vaduz. – Eine solche Abänderung ist laut Strassenverkehrsgesetz nicht erlaubt und hat eine Berichterstattung an die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft zur Folge. Dies kann schliesslich in einer Busse resultieren.
Die Landespolizei möchte die Fahrzeughalter auf diesen Verstoss hinweisen und fordert sie auf, keine Änderungen an den Kontrollschildern vorzunehmen. Originalaufkleber des korrekten kleinen Staatswappens sind bei der Motorfahrzeugkontrolle für CHF 1.- erhältlich. (pd)
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Staatsanwaltschaft Liechtenstein
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