Tragisches Ende einer Wanderung im Pfadilager
Oberbüren. – «Wir bedauern den Unfall sehr und sind in Gedanken bei den schwerverletzten Pfadis», sagte Armin Bosshard, oberster Lagerleiter, am Dienstag an einer Medienorientierung am Unfallort in einem Wäldchen neben der Autobahn A1 zwischen Gossau und Oberbüren.
In Spezialkliniken geflogen
Die beiden 11-jährigen Knaben aus dem Kanton St. Gallen wurden am Montagabend in Spezialkliniken in der Schweiz geflogen. Zum genauen Gesundheitszustand machten die Spitäler keine Angaben. Beide Brandopfer seien aber stabil, sagte Hanspeter Krüsi, Medienchef der Kantonspolizei St. Gallen, die den Brandunfall untersucht. Ein weiterer Knabe erlitt nur leichte Verbrennungen und konnte ambulant im Sanitätszelt des Lagers behandelt werden.
In Bach gekühlt
Laut dem Lagerarzt, der kurz nach den beiden Rettungswagen mit Notfallärzten am Unfallort eintraf, reagierten die Kameraden der beiden Schwerverletzten geistesgegenwärtig: «Sie haben die Opfer sofort im nahen Bach gekühlt und den Rettungsdienst gerufen», sagte Arzt Patrick Scheiwiler. Woher die Flasche mit Brennsprit kam, welche die Pfadfinder ins Feuer gossen, ist noch unklar und wird von der Staatsanwaltschaft untersucht. «In der Pfadi lernt man, ohne Hilfsmittel Feuer zu machen», sagte Lagerleiter Bosshard dazu.
Allein unterwegs
Als das Unglück geschah, waren drei Pfadigruppen auf einem sogenannten Hike etwa zwei Fussstunden abseits des Lagers in einem Wäldchen nahe der Autobahn A1. Solche Gruppenwanderungen seien in Pfadilagern üblich, sagte Mediensprecher Markus Egger. Die drei Gruppen mit insgesamt 30 Kindern und Jugendlichen seien allein unterwegs gewesen. Der älteste Pfadfinder der betroffenen Wandergruppe sei 14 Jahre alt. «Der Ort, wo sie biwakieren sollten, war vorgegeben. Zudem waren die Gruppen mit ihren Leitern in telefonischem Kontakt», sagte Egger.
Medizinische und psychologische Hilfe
Eine neunköpfige Gruppe von 10- bis 14-Jährigen hatte am vorgegebenen Platz Zelte aufgestellt und ein Feuer entfacht. Aus bisher ungeklärten Gründen hatten die Pfadfinder eine Flasche mit Brennsprit bei sich. Sie gossen die Flüssigkeit in das Feuer, worauf die Kleider von drei Umstehenden in Brand gerieten. Zwei 11-Jährige zogen sich grossflächige hochgradige Verbrennungen zu, ein weiterer Knabe erlitt leichte Brandwunden. Die beiden Schwerverletzten wurden nach der Erstversorgung am Unfallort in Spezialkliniken geflogen. Zur Betreuung der Jugendlichen wurde die Psychologische Erste Hilfe aufgeboten.
Lager geht weiter
Das Kantonallager St. Gallen/Appenzell mit 1600 Kindern und Jugendlichen wird wie geplant fortgeführt, sagten die Verantwortlichen am Dienstagvormittag. Auch die Knaben und Mädchen der betroffenen Gruppe bleiben in Oberbüren. Sie werden weiterhin psychologisch betreut. «Die Mitarbeiter des Care-Teams haben uns geraten, die Kinder hier zu behalten, weil sie in der Gruppe besser betreut werden können», sagte der Lagerarzt.
Kein Einzelfall
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu schweren Unfällen in Pfadi- oder Cevi-Lagern, drei davon mit tödlichem Ausgang: Im August 2011 stürzte ein 13-jähriger Pfadfinder bei einer Gruppenwanderung ohne Lagerleiter an der Pointe de Paray in den Freiburger Alpen ab und starb. Die Behörden eröffneten darauf gegen den Lagerleiter eine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt.
Wenige Monate zuvor starb während eines Pfingstlagers der Cevi in Oetwil an der Limmat ZH ein achtjähriges Mädchen. Es war mit einer selbst gebauten Seilbahn in einen Baum geprallt.
Schiesspulver explodiert zu früh
Im November 2008 verlor ein Teenager bei einer Pfadiübung in Adlikon ZH das Leben. Ein damals 18-Jähriger trug mit einem 16-Jährigen einen mit Schiesspulver gefüllten Mörser zum späteren Unfallort. Dabei war ein Teil des Pulvers zu Boden gerieselt - beziehungsweise am Stahlrohr hängen geblieben. Als die beiden Teenager den Böller zündeten, explodierte die Ladung ohne Verzögerung. Der 16-Jährige erlitt tödliche Kopfverletzungen, der 18-Jährige wurde schwer am Hals verletzt. Dieser wurde später wegen fahrlässiger Tötung und Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. (sda)