Parteien warten rechtskräftiges Urteil ab
Vaduz. – Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch für den Liechtensteiner Anwalt, der auch als stellvertretender FBP-Abgeordneter politisch aktiv ist, drängt sich in der Öffentlichkeit die Frage nach allfälligen politischen Konsequenzen auf. Zieht die FBP politische Konsequenzen aus dieser Verurteilung ihres stellvertretenden Abgeordneten und wird sie ihn allenfalls zum Rücktritt bewegen?
«Eine berufliche Angelegenheit»
Dazu erklärte FBP-Parteipräsident Alexander Batliner gestern auf Anfrage des «Liechtensteiner Vaterlands»: «Die FBP hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass es sich hierbei um eine berufliche Angelegenheit handelt, die mit der politischen Funktion des stellvertretenden Abgeordneten nicht in Verbindung gebracht werden kann.» Alexander Batliner verweist dabei auf eine Medienmitteilung vom 11. April 2012, worin die FBP ausgeführt hat: «Die FBP stellt sich hinter ihren stellvertretenden Abgeordneten und spricht diesem ihr volles Vertrauen aus. Daran wird sich bis zur rechtskräftigen Entscheidung dieser Sache durch die zuständigen liechtensteinischen Gerichte nichts ändern.» Da das Urteil nicht rechtskräftig sei, gelte diese Aussage der Medienmitteilung vom 11. April weiterhin vollumfänglich. «Solange kein rechtskräftiges Urteil in dieser Sache vorliegt, wird die FBP von Stellungnahmen absehen», betonte FBP-Parteipräsident Alexander Batliner gegenüber dem «Vaterland». (güf)
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