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Neun Jahre Haft für Michael Seidl

Nach Milderungsgründen hat das Kriminalgericht nicht lange suchen müssen, es gab nur einen: Bislang galt Michael Seidl als unbescholten. Dagegen stehen etliche Argumente, die den MSG-Gründer als rücksichtslosen Betrüger bestätigen.

Vaduz. – Von Tag zu Tag wurde die Beweislast gegen Seidl erdrückender – aus neun Prozesstagen resultieren schliesslich neun Jahre Freheitsstrafe. Gestern Vormittag wurde Michael Seidl zum vorerst letzten Mal vom Gefängnis zum Landgericht gefahren. Punkt 11 Uhr trug der vorsitzende Richter Dietmar Baur das Urteil mit einer eineinhalbstündigen Begründung vor.

Keine Zweifel

Wie auch von Seidls Verteidiger gefordert, sei das Kriminalgericht bei seiner Urteilsbemessung von der Unschuldsvermutung des Angeklagten ausgegangen: «Der Senat hat sich intensiv mit allen Ergebnissen der durchgeführten Geldflussanalysen, der zahlreichen Hausdurchsuchungen und der insgesamt 35 Zeugenaussagen auseinandergesetzt», sagte Dietmar Baur. Um diesen Einblick noch weiter zu vertiefen, sei im Rahmen des Prozesses ein Teil dieser 35 Zeugen persönlich vorgeladen worden. Dagegen hatte Michael Seidl zwei Wochen lang die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzustellen. (bfs)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 
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