LGT droht Klagewelle von deutschen Steuersündern
Der Geschäftsmann aus dem hessischen Bad Homburg wirft der früheren LGT Treuhand vor, ihn nicht rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert zu haben. Er habe daher keine Gelegenheit gehabt, die deutsche Steueramnestie zu nutzen, um sich selbst anzuzeigen und somit straffrei zu bleiben, argumentiert der Anwalt des Klägers. Stattdessen erhielt der Geschäftsmann eine Haftstrafe auf Bewährung sowie eine millionenhohe Geldstrafe. Der Kläger fordert nun einen Teil des Schadens zurück. Der Prozess gilt nach Ansicht von Beobachtern als Musterprozess, da allein in Deutschland rund 700 weitere Stifter auf der CD mit Kundendaten, die ein LGT-Angestellter im Jahr 2002 entwendet hatte, standen. Bis Ende Oktober werden weitere Klagen beim Landgericht in Vaduz eingehen, kündigte der Rechtsanwalt Jürgen Wagner aus Konstanz in der «Financial Times Deutschland» an. Zusammen mit liechtensteinischen Anwälten bereite er «Dutzende Klagen» vor. Dabei gehe es um Schadensersatzforderungen in Höhe von «mehreren Dutzend Millionen Euro». (ps)
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