Gericht prüft Herausgabe von Grasser-Dokumenten
Wien/Vaduz. – Die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft hat die Revisionsbeschwerde nun eingebracht. Es würden auch schon die Stellungnahmen der betroffenen Gesellschaften vorliegen, teilte die Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur APA mit. «Der Akt wurde dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung über die Revisionsbeschwerde vorgelegt», teilte der Pressesprecher des Fürstlichen Landgerichtes, Willi Büchel am Mittwoch mit.
Kein Zwang zur Aussage
Im März hatte das Fürstliche Obergericht einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme und Ausfolgung der Akten recht gegeben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass für einen Wirtschaftstreuhänder ein Zeugnisentschlagungsrecht gilt. Er darf nicht dazu gezwungen werden, gegen seine Kunden auszusagen, was auch nicht durch die Beschlagnahme von Akten umgangen werden darf. Zuvor hatte das Erstgericht die Beschlagnahme der Buwog-Unterlagen vom April des Vorjahres durch die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft noch als rechtmässig erachtet.
Unverständnis in Österreich
Diese Argumentation stiess bei der österreichischen Justiz auf Unverständnis. «Wir gehen davon aus, dass die globale Entscheidung, jeder Eingriff per se sei unzulässig, nicht halten wird», sagte damals der Sektionsleiter für Strafrecht, Christian Pilnacek. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein dürfte in einigen Monaten erfolgen. (apa)
Schlagwörter
-
Staatsanwaltschaft Liechtenstein