Zur Haushaltssanierung ist Kostendisziplin nötig
Vaduz. – Was das voraussichtliche Ergebnis der Landesrechnung 2011 betrifft, geht Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher nach wie vor vom im vergangenen Herbst prognostizierten Minus in der Grössenordnung von 70 Millionen Franken aus. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass in der Rechnung 2011 einmalige positive Sondereffekte in der Höhe von rund 60 Millionen Franken mitwirken.
Massives strukturelles Defizit
«Hinzu kommt, dass für den Abschluss 2011 erstmals die Bewertungsregelungen des neuen Finanzhaushaltsgesetzes Anwendung finden, welche auch noch einen bedeutenden Einfluss auf das Rechnungsergebnis haben werden», führt Regierungschef Klaus Tschütscher im Gespräch mit dem «Vaterland» aus. Dazu der Finanzminister: «In Tat und Wahrheit haben wir es damit immer noch mit einem strukturellen Aufwandüberschuss in unserem Staatshaushalt im dreistelligen Millionenbereich zu tun.»
Zweites Sparpaket vorgestellt
Am vergangenen Mittwoch stellte Regierungschef Klaus Tschütscher das zweite Sparpaket mit dem neuen Reduktionsziel von gut 180 Mio. Franken bis 2015 vor, das dem Landtag für die Mai-Sitzung unterbreitet wird. 40 Millionen von den 50 Millionen Franken, die nun zusätzlich gespart werden sollen, möchte der Regierungschef einnahmenseitig hereinbringen. Zum einen möchte die Regierung im Steuergesetz den Sollertrag für natürliche Personen vom Eigenkapitalzinsabzug entkoppeln, weil die heutige Regelung steuertheoretisch zwar durchaus Sinn mache, aber den Staatshaushalt zu stark belaste.
St. Galler Gemeinden wehren sich
Etwa 20 bis 22 Mio. Franken sollen allein durch das angestrebte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz durch die Erhebung einer Quellensteuer für schweizerische Grenzgänger hereinkommen. Den Widerstand der st. gallischen Gemeinden über dem Rhein kann Regierungschef Klaus Tschütscher natürlich nachvollziehen. Dennoch: «Es ist international üblich, dass Grenzgänger einen Teil ihrer Steuern am Arbeitsort abliefern. Darüber möchte ich mit den zuständigen Behörden in der Schweiz sprechen.» Durch die geplante Herabsetzung des k-Faktors von 0,76 auf 0,71 werden sich die Finanzzuweisungen an die liechtensteinischen Gemeinden noch einmal um jährlich rund zehn Millionen Franken verringern. (güf)
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