Wien wartet weiterhin auf Akten aus Vaduz
Wien/Vaduz. – Am vergangenen Dienstag hat das Wiener Straflandesgericht die Einstellung des Verfahrens gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgelehnt. In der 53-seitigen Begründung dazu heisst es gemäss «Kurier» unter anderem: «Insgesamt ergibt sich daraus, dass gegen den Beschuldigten Mag. Karl-Heinz Grasser ein dringender Tatverdacht besteht und auch das Ergebnis der noch auszuwertenden Unterlagen zu einer Intensivierung des Tatverdachts gegenüber den Beschuldigten führen könnte.» Unter anderem wartet die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft immer noch auf jene Akten aus Vaduz, die ein Liechtensteiner Anwalt am 19. Oktober anlässlich einer Akteneinsicht ohne Wissen und Zustimmung des Landgerichts mitgenommen und am 28. November wieder zurückgebracht hat. Die entsprechenden Unterlagen wurden am 12. April 2011 im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Grassers Wirtschaftstreuhänder in Liechtenstein beschlagnahmt.
Vor dem Fürstlichen Obergericht
Am 17. Januar hatte das Landgericht beschlossen, die Akten nach Wien zu überstellen. Gegen diesen Ausfolgungsbeschluss hat Marxer & Partner als betroffene Kanzlei von Grassers Ex-Geschäftspartner fristgerecht am 31. Januar Beschwerde beim Fürstlichen Obergericht eingereicht. In der Folge hatte die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft 14 Tage Zeit, zur Beschwerde schriftliche Gegenausführungen zu erstatten. Wie Wilhelm Ungerank, Stellvertretender Landgerichtspräsident, am Freitag auf Anfrage des «Vaterlands» erklärte, werde der entsprechende Akt voraussichtlich nächste Woche dem Fürstlichen Obergericht als Beschwerdegericht zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt werden.
Vorerhebungen noch im Gange
Gegen den Liechtensteiner Anwalt, der auch als stellvertretender FBP-Abgeordneter dem Landtag angehört, laufen seit dem 20. Oktober 2011 Vorerhebungen wegen des Verdachtes des Vergehens der Urkundenunterdrückung und allenfalls wegen des Verdachts des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels. Wie der Leitende Staatsanwalt Robert Wallner am Freitag auf Anfrage des «Vaterlands» mitteilte, konnten die Vorerhebungen noch nicht abgeschlossen werden. Dazu Robert Wallner: «Die Vorerhebungen sind noch beim zuständigen Richter des Landgerichtes anhängig. Erst nachdem uns dieser den Akt zur Endantragstellung übermittelt hat, können wir darüber entscheiden, ob ein Strafantrag eingebracht wird oder das Verfahren eingestellt wird. Ich gehe von einem Abschluss der Vorerhebungen in den nächsten Wochen aus.» (güf)
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Staatsanwaltschaft Liechtenstein