Wien: Warten auf die Steuer-CD
Wien. - Bei der Bekämpfung von Steuersündern mit Hilfe gestohlener und auf CDs gespeicherter Bankdaten will die österreichische Regierung alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. „Wir werden an die Grenze gehen, aber wir überschreiten nicht die Grenze des Rechtsstaats“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Dienstag nach dem Ministerrat. Gestohlene Daten einfach zu kaufen – wie es Deutschland tut –, hält Faymann für „bedenklich“.
Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) betonte, dass Österreich in der Frage der Steuer-CD nicht selbst aktiv werden müsse. Wenn Deutschland die Daten ankaufen sollte und darauf auch österreichische Steuerpflichtige aufscheinten, sei Deutschland aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie ohnedies verpflichtet, die Daten unverzüglich an Österreich weiterzuleiten. Sollten sich Namen von Österreichern auf der Steuer-CD finden, gebe es dringenden Handlungsbedarf, meinte Pröll im Ö1-„Morgenjournal“. Den Aufkauf gestohlener Daten sieht Pröll kritisch. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner meinte, Steuer- und Abgabenhinterziehung seien keine „Kavaliersdelikte“.
Laut dem Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, dürften rund 150 Namen von Österreichern auf der Steuer-CD auftauchen. So wie Faymann und Pröll lehnt Hübner den Ankauf gestohlener Daten prinzipiell ab, weil ein Rechtsstaat nicht mit Rechtsbrechern zusammenarbeiten könne.
Präzedenzfall in Liechtenstein
Schon vor zwei Jahren kaufte Deutschland gestohlene Steuerdaten aus Liechtenstein und meldete Daten österreichischer Steuerhinterzieher nach Wien. Pröll entsprechend ging es in diesem Zusammenhang um 166 Fälle in Österreich. Es habe damals 96 Selbstanzeigen gegeben. Davon seien 29 nicht in den von Deutschland übermittelten Daten enthalten gewesen. 82 Fälle seien inzwischen abgeschlossen, davon sei einer rechtskräftig, hieß es dazu im Finanzministerium. Dem Fiskus habe das Einnahmen von 12,7 Mio. Euro eingebracht.
Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler forderte Pröll auf, sofort nach Erhalt von Steuersünderdaten Schritte gegen die Steuerhinterzieher einzuleiten und nicht auf Selbstanzeigen zu warten. (sda)
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