Weiteres Steuerabkommen in Kraft getreten
Vaduz. - Das Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. «Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich ist das Ergebnis einer vertrauensvollen und pragmatischen Zusammenarbeit. Ich bin überzeugt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben, der uns eine prosperierende Zukunft verspricht. Klarheit und Stabilität in Steuerangelegenheiten bilden bei diesem Abkommen die Eckpunkte der Zusammenarbeit mit Grossbritannien», wird Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher in der Mitteilung zitiert. Gleichzeitig mit dem England-DBA war am Mittwoch auch das DBA mit Deutschland in Kraft getreten, wie die Regierung bereits am selbigen Tag mitgeteilt hatte.
Vorteile für Liechtensteiner Stiftungen
Das DBA biete Personen, die in Liechtenstein steuerpflichtig sind wesentliche Vorteile sowie Klarheit über ihre steuerliche Behandlung im Vereinigten Königreich. Diese Vorteile gelten auch für juristische Personen, zum Beispiel Stiftungen und Treuunternehmen, Trusts, Betriebsstätten und Anlagefonds. Bei Quellensteuern ist das Abkommen ab dem 1. Februar 2013 anwendbar. Auf Einkommenssteuern und Kapitalertragssteuern ist das Abkommen im Vereinigten Königreich auf Veranlagungsjahre ab dem 6. April 2013 anwendbar. Im Falle Liechtensteins ist es bei Einkommenssteuern und Gewinn- und Vermögenssteuern ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden. (ikr)
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Klaus Tschütscher