VU hält an Arthur Brunhart fest
Vaduz. – Das Präsidium und die Landtagsfraktion der Vaterländischen Union haben sich am Montag eingehend mit der Nomination von Arthur Brunhart zum Landtagspräsidenten befasst. Die Diskussionen im Präsidium am Mittag und in der Fraktion am Abend wurden notwendig, nachdem FBP-Parteipräsident Alexander Batliner am vergangenen Donnerstag die VU dazu aufgefordert hatte, anlässlich der Landtagseröffnung vom kommenden Donnerstag neben Arthur Brunhart ein weiteres VU-Fraktionsmitglied zum Landtagspräsidenten vorzuschlagen.
FBP fordert Verfassungsverstoss
«Dem Landtag als Wahlgremium kann mit einem Zweiterticket eine Auswahl ermöglicht werden, womit jede und jeder Abgeordnete die Problematik der Doppelfunktion Landtagspräsident und Vorsteher in seine Wahlentscheidung einfliessen lassen kann», begründete Alexander Batliner die Forderung der FBP nach einem «Zweierticket». «So ein Zweierticket kommt für uns auf keinen Fall infrage», quittierte VU-Parteipräsident Adolf Heeb bereits am vergangenen Donnerstag umgehend dieses Ansinnen der FBP. Das sei für die VU «geradezu unvorstellbar». Ebenfalls wiesen VU-Präsident Adolf Heeb und VU-Fraktionssprecher Peter Hilti am Donnerstag auch die von FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaiser am Mittwoch medienwirksam geäusserte Bitte an die VU-Fraktion zurück, die Wahl des Landtagspräsidenten nicht an der Eröffnungssitzung des Landtags, sondern erst nach den Gemeindewahlen durchzuführen, wenn nämlich klar ist, ob Arthur Brunhart Vorsteher von Balzers geworden ist oder nicht. Die VU wies dabei die FBP auch klar darauf hin, dass dieses Vorgehen einen klaren Verstoss gegen die Landesverfassung und die Geschäftsordnung des Landtags bedeutet hätte.
FBP definiert Ausschlussgrund
Wie das VU-Präsidium am Montagabend in einer Presseaussendung mitteilte, haben nun sowohl das Präsidium als auch die Landtagsfraktion anlässlich ihrer Sitzungen vom Montag bestätigt, dass sie die Forderung der FBP einhellig ablehnen. «Die Fraktion wird Arthur Brunhart erneut zum Landtagspräsidenten vorschlagen», hält die VU in ihrer Pressemitteilung unmissverständlich fest. Beide Gremien vertreten die Ansicht, «dass die FBP mit ihrem Vorgehen, ohne eine gesetzliche Grundlage zu haben, nun einen Ausschlussgrund für einen Landtagsabgeordneten definieren will, welcher sich für das Amt des Landtagspräsidenten zur Verfügung stellt.» Damit wehrt sich die VU entschieden dagegen, dass die FBP ohne gesetzliche Grundlagen Ausschlussgründe festlegen will, nur weil ihr dies aus Gründen der Unterstützung ihres FBP-Vorsteherkandidaten in Balzers gerade gelegen kommt.
VU erinnert an Koalitionsvertrag
«Die VU erwartet von ihrem Koalitionspartner, dass die FBP die Entscheidung im Sinne der Koalitionsvereinbarung, in welcher das Vorschlagsrecht ohne weitere Bedingung festgehalten ist, respektiert und den Wahlvorschlag der VU im bisherigen Rahmen unterstützt.» Damit nimmt die VU die FBP beim Wort ihres Präsidenten Alexander Batliner, der im Brief vom 10. Februar an VU-Parteipräsident Adolf Heeb klar festhielt: «Die FBP steht dazu, dass das Amt des Landtagspräsidenten von einer Person aus den Reihen der VU-Fraktion ausgeübt werden soll.» Gleichzeitig aber versuchte Batliner in seinem Brief an die VU die Vereinbarung dahingehend zu relativieren, dass das Amt des Landtagspräsidenten jedoch nur der VU und nicht einer bestimmten Person zugesprochen werde. Nachdem gesetzlich jedoch überhaupt nichts gegen ein Doppelmandat Landtagspräsident und Vorsteher einzuwenden ist, würde es einem mehr als eigenartigen Koalitionsverständnis der FBP entsprechen, wenn die VU nicht allein entscheiden könnte, wen sie als Landtagspräsidenten vorschlagen wird. Dann würde wirklich nichts anderes als reine parteipolitische Taktik der FBP im Gemeindewahlkampf dahinterstecken. (güf)
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