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UBS: Amtshilfeabkommen vor Parlament

Der Bundesrat legt das Amtshilfeabkommen mit den USA zur Herausgabe von UBS-Kundendaten wohl doch dem Parlament vor, voraussichtlich in der Sommersession. Dies sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor der Finanzkommission des Nationalrates und beugt sich damit dem Bundesverwaltungsgericht.

Bern. - Die Bundesversammlung könnte in einigen Monaten zum Amtshilfeabkommen Stellung nehmen. Laut Margret Kiener Nellen (SP/BE), der Präsidentin der nationalrätlichen Finanzkommission, kündigte Merz dies vor den Mitgliedern der Kommission an. Merz sagte demnach, der Bundesrat verhandle gleichzeitig weiter mit den USA.

Auf Bundesverwaltungsgericht reagiert

Das Bundesverwaltungsgericht war im Januar zum Schluss gekommen, dass der Vergleich, den der Bundesrat vergangenen Sommer mit den USA ausgehandelt hatte, nicht zulässig war: Um den USA in Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten zu können, hätte erst das Gesetz geändert werden müssen.
Der Bundesrat kündigte ursprünglich nach dem Urteil an, eine Verhandlungslösung mit den USA zu suchen. «Gegebenenfalls» werde das Abkommen dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung zugeleitet.

Juristisch umstritten

Ob eine Absegnung des Amtshilfe-Deals durch das Parlament die vom Bundesverwaltungsgericht vorgebrachten Einwände gegen die Übermittlung von Bankunterlagen in Steuerhinterziehungsfällen beseitigen würde, ist juristisch allerdings umstritten.

Amtshilfe bei Steuerhinterziehung

Merz habe auf die Finanzmarktstrategie des Bundesrates vom Dezember verwiesen. Diese sei nach Ansicht von Merz von der Öffentlichkeit noch nicht richtig zur Kenntnis genommen worden.
Die Strategie des Bundesrates besteht demnach vor allem in der Umsetzung des OECD-Standards, wonach die Schweiz künftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten will.

Bankausfälle dürfen Staat nicht gefährden

Informieren liess sich die Finanzkommission auch von Eugen Haltiner, dem Präsidenten der Finanzmarktaufsicht (FINMA). Haltiner habe deutlich gemacht, dass er bei der «too big to fail»-Problematik gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe, sagte Kiener Nellen. Die Kommission habe dies mit Interesse zur Kenntnis genommen, denn sie habe sich bereits früher für Massnahmen ausgesprochen, sei mit ihren Forderungen aber gescheitert. Der Ausfall einer grossen Bank dürfe die Staatsfinanzen nicht gefährden, hält die Kommission fest.
(sda/ak)

 

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