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Tschütscher fordert Finanzreferendum

Im Rahmen des zweiten Sanierungspakets stellt Regierungschef Klaus Tschütscher zur Diskussion, ob Finanzbeschlüsse des Landtages ab einer bestimmten Höhe einem obligatorischen Finanzreferendum unterworfen sein sollten.

Vaduz. – Neben den materiellen Sparmassnahmen auf der Aufwandseite und den neuen Einkünften auf der Einnahmenseite bringt Regierungschef Klaus Tschütscher in seinem Bericht zum Massnahmenpaket II zur Sanierung des Landeshaushalts auch institutionelle Massnahmen zur Sprache. Das liechtensteinische Recht kenne wohl das fakultative, nicht jedoch das obligatorische Finanzreferendum, erklärte der Regierungschef anlässlich des gestrigen Mediengesprächs in Vaduz. Studien würden belegen, dass Staaten mit Finanzreferenden weniger Finanzprobleme hätten als solche ohne. Dies aufgrund der disziplinierenden Wirkung des Instruments auf die politischen Entscheidungsträger.

Für Volksabstimmung über SZU II

Regierungschef Klaus Tschütscher fordert deshalb vom Parlament, darüber zu diskutieren, ob Finanzbeschlüsse des Landtags mit einem hohen Investitionsvolumen oder mit hohen jährlichen Ausgaben einem obligatorischen Finanzreferendum unterworfen sein sollten. Mit Blick auf den jüngsten Entscheid des Landtags zur Realisierung des Schulzentrums Unterland II (SZU II) erklärte der Regierungschef, dass seiner Ansicht nach ein solcher SZU-II-Beschluss des Landtags zwingend dem Volk vorgelegt werden müsste. (güf)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

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