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Trennung von Staat und Kirche kommt weiter voran

Die Regierung hat die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften verabschiedet. Mit der Schaffung des Religionsgemeinschaftengesetzes werde ein wesentlicher Schritt auf dem Weg der Entflechtung von Staat und Kirche vollzogen, heisst es.

Vaduz. - Die erste Lesung der Vorlage durch den Landtag fand am 22. November statt. Im Rahmen der ersten Lesung wurde die Vorlage von den Landtagsabgeordneten durchwegs begrüsst; ein Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.

Deckelung der Mandatssteuer wird gestrichen

Von mehreren Landtagsabgeordneten wurde anlässlich der ersten Lesung die Deckelung der Mandatssteuer in Frage gestellt. Die Regierung hat diese Frage nochmals geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die Deckelung bei vier Millionen Franken dem System der Mandatssteuer widerspricht. Der Höchstbetrag für die Mandatssteuer wurde daher aus dem Gesetzestext gestrichen.

Religionsmündigkeit mit 16 Jahren

Im Landtag wurde auch die Frage, ob die Religionsmündigkeit mit dem vollendeten vierzehnten oder dem vollendeten sechzehnten Lebensjahr einsetzen soll, ausführlich diskutiert. Die Regierung schlägt in ihrer Stellungnahme vor, dass die Religionsmündigkeit mit dem vollendeten sechzehnten Lebensjahr einsetzen soll.

Religionsunterricht im bisherigen Umfang

Im Bereich des Religionsunterrichts soll das bisherige Angebot im selben Umfang aufrechterhalten bleiben. «Der Religionsunterricht auf Primarschulebene soll weiterhin als ordentliches Unterrichtsfach und auf Sekundarschulebene weiterhin als Wahlpflichtfach angeboten werden», wird Regierungschef Klaus Tschütscher in einer Mitteilung zitiert. (ikr) 

 

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