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Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes

Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes sowie Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet. Dabei wurde internationalen Entwicklungen sowie Erfordernissen der Praxis Rechnung getragen.

Vaduz - "Mit der gegenständlichen Totalrevision soll das Berufsrecht der Rechtsanwälte auf der Basis des bisherigen Regelungsbestandes aktualisiert sowie den Erfordernissen der Praxis und den internationalen Entwicklungen Rechnung getragen werden", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Totalrevision

Das derzeit geltende Rechtsanwaltsgesetz wurde in den letzten zwanzig Jahren mehrfach punktuell angepasst, worunter die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit des Gesetzes gelitten hat. Die Regierung hat daher beschlossen, eine Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes durchzuführen und die Gesetzessystematik vollständig zu überarbeiten.

Zugang zum Rechtsanwaltsberuf

Im Zuge der gegenständlichen Totalrevision soll der Zugang zum Rechtsanwaltsberuf neu geregelt werden. Insbesondere die Ausbildungserfordernisse werden konkretisiert und die Anforderungen an die praktische Tätigkeit neu formuliert werden.

Disziplinarrecht

Beim Disziplinarrecht der Rechtsanwälte sollen insbesondere die Verfahrensvorschriften in Anlehnung an die Bestimmungen des Richterdienstgesetzes überarbeitet werden. Auch die Ausgestaltung der einstweiligen Massnahmen wird reformiert.

Kompetenzverschiebung

Mit der gegenständlichen Vorlage soll auch eine Kompetenzverschiebung von der FMA hin zur Rechtsanwaltskammer vorgenommen werden. "Dies betrifft insbesondere die Zuständigkeiten für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung, die Zulassung zum Rechtsanwaltsberuf und die Zulassung von Rechtsanwaltsgesellschaften sowie die damit zusammen hängenden Überwachungspflichten", so Regierungschef Klaus Tschütscher. (ikr)

 

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