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Tiefes Kostenziel soll Ärzte in die Pflicht nehmen

Die Regierung will das ständige Kostenwachstum im Gesundheitswesen im Jahr 2014 bremsen. Als Kostenziel der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat sie eine Steigerung um 2 Prozent festgelegt. Dies ist deutlich weniger als zuletzt, was die Leistungserbringer zur Masshaltung zwingen soll.

Vaduz. - Aufgrund des anhaltend hohen Kostenwachstums, welches sich insbesondere auch im aktuellen Jahr manifestiert, legt die Regierung für das Jahr 2014 ein «ambitioniertes» Kostenziel fest, wie es in einer Mitteilung heisst. Zusammen mit dem sinkenden Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung schlagen sich die steigenden Kosten direkt auf die Krankenkassenprämien nieder.

2013 deutlich über dem Ziel

Da das Kostenwachstum im aktuellen Jahr das Kostenziel für 2013 gemäss Prognosen markant überschreiten wird, muss diese Überschreitung im Folgejahr zumindest teilweise kompensiert werden. Die Regierung spricht sich daher bewusst für ein Kostenziel aus, welches unter dem langjährigen Trend sowie den Prognosen der Kostenentwicklung für das Jahr 2014 liegt. Damit sollen mit dem Kostenziel für 2014 auch die Leistungserbringer, welche in der OKP abrechnen dürfen, in die Pflicht genommen werden. (ikr)

 

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