Steuerabkommen mit Japan unterzeichnet
Vaduz. - «Unsere Finanzplatzstrategie ist klar und auch öffentlich dokumentiert. Das Abkommen mit Japan ist ein weiterer Beitrag Liechtensteins zur Umsetzung des geltenden internationalen Standards zur Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuersachen. Liechtenstein hat mit dieser Unterzeichnung seit Ende 2008 Steuerabkommen mit 25 Ländern abgeschlossen. Das erklärte Ziel der Regierung ist, den geltenden internationalen Standard weiter umzusetzen und insbesondere das Netz von Doppelbesteuerungsabkommen in Europa und weltweit auszubauen. Wir wollen mit transparenten Rahmenbedingungen einen attraktiven Steuer- und Finanzstandort ermöglichen und zusammen mit dem Markt auf Kundenbedürfnisse reagieren», sagte Regierungschef Klaus Tschütscher bei der Unterzeichnung in Vaduz.
Grundsatz der Nichtdiskriminierung
Japan ist Mitglied der OECD und der G20. Das TIEA mit Japan ist ein Standardabkommen und sieht einen steuerlichen Informationsaustausch auf Anfrage vor. In einer gemeinsamen Stellungnahme bestätigen Liechtenstein und Japan die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung. Die beiden Länder halten auch fest, dass sie ihre steuerliche Zusammenarbeit über das unterzeichnete Abkommen hinaus weiter entwickeln wollen.
Für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2013
Das Abkommen wird für Ersuchen gelten, die nach dem Inkrafttreten gestellt werden, mit Bezug auf Steuerjahre, die am 1. Januar des nachfolgenden Kalenderjahres, nachdem das Abkommen in Kraft tritt, beginnen. Das Abkommen ist somit frühestens für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2013 anwendbar. Es unterliegt der Zustimmung des Landtages. (ikr)
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Klaus Tschütscher